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 Aktuelle News/Meldungen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung 

19.09.2014:   VergleichGKV.de: Naturheilverfahren ergänzen Schulmedizin in vielen Bereichen

Die Versicherten erwarten von ihren Krankenkassen eine Ergänzung der schulmedizinischen Leistungen durch Naturheilverfahren.

Etwa zwei Drittel der Bundesbürger vertrauen mittlerweile auf Therapieverfahren der Naturheilkunde und lassen das Angebot in diesem Bereich in die Entscheidung für oder gegen eine Krankenkasse einfließen.

Naturheilkunde umfasst verschiedene Methoden, die die Selbstheilung des Menschen befördern soll. Dazu werden Mittel oder Reize genutzt, die in der Natur vorkommen. Dies kann unter anderem mit Hilfe von Pflanzenwirkstoffen, Wärme, Kälte, Licht, Luft, Bewegung oder einer bestimmten Ernährung geschehen. Mit anderen Worten Sport, der gegen Muskelverspannungen eingesetzt wird, zählt strenggenommen als Naturheilverfahren. Joghurt der für eine bessere Verdauung verzehrt wird, ebenso. Kamillentee gegen Halsschmerzen sowieso.

Es gibt aber eine Reihe von Naturheilverfahren, die der Mensch meist nur mit Hilfe eines Therapeuten anwenden kann. Eine ganze Reihe sind im Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Dazu gehören seit Jahrzehnten Massagen und Krankengymnastik. Dieser Katalog ist mittlerweile stark erweitert worden. Wurde Akupunktur früher grundsätzlich nicht von de Kassen übernommen, so bezahlen die Kassen heute die Akupunkturbehandlung bei bestimmten chronischen Schmerzen. Aber wussten Sie, dass einige Kassen auch Osteopathie, Homöopthie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) und Anthroposophische Medizin fördern und bezahlen?

Wie das geht, möchten wir Ihnen kurz darlegen.

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gibt es eine "Positiv-Liste" von Heilmethoden die über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden, aber auch eine "Negativ-Liste". Ist die gewünschte Maßnahme Teil dieser "Negativ-Liste" haben Sie keine gute Aussicht auf Kostenübernahme. Wird die gewünschte Leistung jedoch nicht aufgeführt -also weder positiv noch negativ- müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass die schulmedizinischen Methoden bereits ohne (ausreichenden) Erfolg ausgeschöpft sind oder es keine allgemein anerkannte Therapie gibt oder Sie die Methode nicht vertragen. Des Weiteren kann ein vom Arzt positiv bescheinigter Krankheitsverlauf ebenfalls zu einer Kostenübernahme der Therapie führen.

Und genau in diesem Bereich, in dem der Gesetzgeber nicht eindeutige Vorgaben gemacht hat, gibt es große Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt Kassen, die fast keine Naturheilverfahren, die nicht auf einer "Positiv-Liste" stehen, übernehmen. Andere Kassen haben einen ausgesprochen betonten Ansatz für nicht schulmedizinische Therapiemethoden. Diese Krankenkassen schöpfen ihren Freiraum im Bereich der Naturheilverfahren, sanften Medizin, Akupunktur, Homöopathie und anthroposophischen Medizin voll aus.

Hier lohnt es sich zu vergleichen.

Das Wirtschaftsmagazin Euro hat im Frühjahr 2014 über 80 gesetzliche Krankenkassen verglichen und dabei einen Augenmerk auf die Naturheilkunde gelegt. Das Ergebnis können Sie mit nebenstehendem Formular anfordern >>

Pressekontakt:

wwww.vergleichgkv.de
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