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19.09.2014:VergleichGKV.de: Naturheilverfahren ergänzen Schulmedizin in vielen Bereichen
Die Versicherten erwarten von ihren Krankenkassen eine Ergänzung der schulmedizinischen
Leistungen durch Naturheilverfahren.
Etwa zwei Drittel der Bundesbürger vertrauen mittlerweile auf Therapieverfahren der
Naturheilkunde und lassen das Angebot in diesem Bereich in die Entscheidung für oder
gegen eine Krankenkasse einfließen.
Naturheilkunde umfasst verschiedene Methoden, die die Selbstheilung des Menschen
befördern soll. Dazu werden Mittel oder Reize genutzt, die in der Natur vorkommen.
Dies kann unter anderem mit Hilfe von Pflanzenwirkstoffen, Wärme, Kälte, Licht, Luft,
Bewegung oder einer bestimmten Ernährung geschehen. Mit anderen Worten Sport, der
gegen Muskelverspannungen eingesetzt wird, zählt strenggenommen als Naturheilverfahren.
Joghurt der für eine bessere Verdauung verzehrt wird, ebenso. Kamillentee gegen
Halsschmerzen sowieso.
Es gibt aber eine Reihe von Naturheilverfahren, die der Mensch meist nur mit Hilfe
eines Therapeuten anwenden kann. Eine ganze Reihe sind im Pflichtleistungskatalog
der Krankenkassen enthalten. Dazu gehören seit Jahrzehnten Massagen und Krankengymnastik.
Dieser Katalog ist mittlerweile stark erweitert worden. Wurde Akupunktur früher
grundsätzlich nicht von de Kassen übernommen, so bezahlen die Kassen heute die
Akupunkturbehandlung bei bestimmten chronischen Schmerzen. Aber wussten Sie, dass
einige Kassen auch Osteopathie, Homöopthie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
und Anthroposophische Medizin fördern und bezahlen?
Wie das geht, möchten wir Ihnen kurz darlegen.
Im Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gibt es eine "Positiv-Liste" von Heilmethoden
die über die Krankenkassenkarte abgerechnet werden, aber auch eine "Negativ-Liste". Ist
die gewünschte Maßnahme Teil dieser "Negativ-Liste" haben Sie keine gute Aussicht auf
Kostenübernahme. Wird die gewünschte Leistung jedoch nicht aufgeführt -also weder positiv
noch negativ- müssen Sie gegebenenfalls nachweisen, dass die schulmedizinischen Methoden
bereits ohne (ausreichenden) Erfolg ausgeschöpft sind oder es keine allgemein anerkannte
Therapie gibt oder Sie die Methode nicht vertragen. Des Weiteren kann ein vom Arzt positiv
bescheinigter Krankheitsverlauf ebenfalls zu einer Kostenübernahme der Therapie führen.
Und genau in diesem Bereich, in dem der Gesetzgeber nicht eindeutige Vorgaben gemacht
hat, gibt es große Unterschiede zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt Kassen,
die fast keine Naturheilverfahren, die nicht auf einer "Positiv-Liste" stehen, übernehmen.
Andere Kassen haben einen ausgesprochen betonten Ansatz für nicht schulmedizinische
Therapiemethoden. Diese Krankenkassen schöpfen ihren Freiraum im Bereich der
Naturheilverfahren, sanften Medizin, Akupunktur, Homöopathie und anthroposophischen
Medizin voll aus.
Hier lohnt es sich zu vergleichen.
Das Wirtschaftsmagazin Euro hat im Frühjahr 2014 über 80 gesetzliche Krankenkassen
verglichen und dabei einen Augenmerk auf die Naturheilkunde gelegt.
Das Ergebnis können Sie mit nebenstehendem Formular anfordern >>
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